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Sicher im Verkehr! Verkehrssicherheit geht alle an!
Verkehrssicherheitsarbeit leisten in Deutschland viele Verbände, Behörden, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften und sonstige Organisationen. Auch die Polizei trägt durch ihre Arbeit zur Sicherheit des Verkehrs bei. Sie wirkt durch ständige Verkehrsüberwachung den typischen Unfallgefahren entgegen. Dazu gehören zum Beispiel zu schnelles Fahren, falsches Überholen sowie Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Polizei informiert aber auch, wie man durch richtiges Verhalten Gefahren vermeidet. Das Spektrum reicht von der Verkehrserziehung im Kindergarten und in der Jugendverkehrsschule über Aktionen für junge Fahrer und die Erwachsenenbildung, bis hin zu Veranstaltungen für Senioren.
Hierbei arbeiten die mit der Verkehrsprävention betrauten Mitarbeiter der Polizeidriektion Biberach eng mit dem Landkreis und zahlreichen Partnern zusammen. Gemeinsam wird die Verkehrssicherheitsarbeit in der Region voran gebracht.
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Aktuell:
Polizei weist auf neue Vorschrift hin:
Veraltete Kindersitze dürfen nicht mehr verwendet werden!

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Ab 8. April 2008 gelten neue Vorschriften für Kindersitze. Europaweit dürfen nur noch Sitzerhöhungen, Kindersitze und Kinderrückhalteeinrichtungen mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 verwendet werden. Kindersitze, deren Prüfnummer mit 01 oder 02 beginnt, sind meist mehr als zehn Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Wer sie weiterhin verwendet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu rechnen. Um festzustellen, ob ein Sitz der aktuellen Prüfnorm entspricht, ist ein Blick auf die achtstellige Nummer auf dem ECE-Prüfzeichen erforderlich. Beginnt diese mit 03 oder 04, ist ihr Kind sicher aufgehoben.
Für weitere Informationen klicken Sie auf das folgende Bild ...

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Ihr Ansprechpartner
Alfons Pfaff Polizeidirektion Biberach Erlenweg 2 88400 Biberach
Tel.: (07351) 447-122 oder -125 Fax: (07351) 447-129
E-Mail: Verkehrsprävention Biberach
Jugendverkehrsschule Biberach Tel.: (07351) 32511 |
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